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Hellmig EDV GmbH -




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   Hellmig EDV GmbH
   Dreisbacher Str. 30
   51674 Wiehl

   Tel.: 0 22 96 / 806-0
   Fax: 0 22 96 / 806-101




Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Fa. Hellmig EDV GmbH



§ 1 Geltung der Bedingungen
  1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen unserer Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten diesen Bedingungen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluß
  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen, sonstige Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung.
  2. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
  3. Alle Tätigkeiten unserer Mitarbeiter erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, unter den gesetzlichen Bestimmungen eines Dienstleistungsvertrages.
§ 3 Sonderbedingungen bei der Lieferung von Software
  1. Hellmig EDV GmbH garantiert für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der Lieferung, dass von der Firma gelieferte Software im Wesentlichen frei von Material- und Herstellungsfehlern ist und im Wesentlichen entsprechend den zugesicherten Funktionen arbeitet. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge behalten wir uns vor, insgesamt drei Nachbesserungen durchzuführen bzw. im Falle des endgültigen Scheiterns der Nachbesserung nach Wahl des Kunden das Recht auf Wandelung oder Minderung einzuräumen. Ein Recht auf Wandelung oder Minderung hat der Kunde nur, wenn sich ein Programmfehler für das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten der Software gelöst werden kann.
  2. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verloren gegangener Daten entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass Hellmig EDV GmbH bzw. ihren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
  3. Die Lieferung von Software erfolgt in installationsfähiger Form mit Installationsanweisungen. Installieren wir die Software aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung selbst, so ist der Kunde verpflichtet, uns die erforderliche Maschinenzeit und das erforderliche Bedienungspersonal für die Dauer der Installation kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Vorgehensweise und der Termin für die Installation werden im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt.
  4. Soweit eine Einführungsunterstützung durch uns erforderlich ist, ist hierüber eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. Dies gilt auch für die Schulung von Mitarbeitern des Kunden.
  5. Die Benutzung der von uns gelieferten Programme und Dokumentationen, einschließlich ihrer Änderung und der hergestellten Kopien, ist ausschließlich auf der im Auftrag näher bezeichneten Zentraleinheit und den vorhandenen Peripheriegeräten gestattet.
  6. Die Vervielfältigung der überlassenen Programme in maschinenlesbarer oder ausgedruckter Form einschließlich der dazugehörigen Dokumentation ist nur in dem Umfang zulässig wie dies zur Ausnutzung der vertragsmäßigen Benutzung erlaubt und erforderlich ist.
  7. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar und nicht ausschließlich.
§ 4 Sonderbedingungen für Dienstleistungen wie Reparaturen etc.
  1. Das Entgelt für Leistungen unserer Mitarbeiter ist nach den für ihre Tätigkeit aufgewendeten und nachgewiesenen Zeiten einschließlich der Reisezeiten zu berechnen (Zeithonorare) zuzüglich der Fahrtkosten, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Die Höhe der Stundensätze basiert auf unserem bei Auftragserteilung gültigen Honorarverzeichnis, das bei uns eingesehen oder jederzeit angefordert werden kann.
  3. Insbesondere wird auf die Stundenzuschläge bei Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit an Werktagen von 8:00 - 17:00 Uhr hingewiesen. An Werktagen wird von der ersten bis zur fünften Überstunde ein Zuschlag von 25 %, für jede weitere Überstunde ein Zuschlag von 50 % berechnet. Der Stundenzuschlag an Sonn- und Feiertagen beträgt von 8:00 - 22:00 Uhr 50%, von 22:00 - 8:00 Uhr 70 %.
§ 5 Treue - und Mitwirkungspflichten
  1. Wir sind verpflichtet, uns im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdende Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von unseren Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, uns bei der Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistungen in jeder denkbaren Weise zu unterstützen, d. h. insbesondere jeden notwendigen Zugang zu verschaffen und uns das erforderliche Bedienungspersonal zur Verfügung zu stellen. Verletzt der Kunde diese Verpflichtungen, hat er uns die dadurch entstehenden Wartezeiten zu vergüten.
§ 6 Preise und Zahlung
  1. Die Preise verstehen sich in Euro ab Lieferwerk oder ab Lager zuzüglich Verpackung, Fracht, Versicherung und gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer.
  2. Mangels besonderer Vereinbarung ist Zahlung bar ohne jeden Abzug frei der von uns benannten Zahlstelle zu leisten, und zwar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.
  3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck bzw. der Wechsel eingelöst wird.
  4. Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in der Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz, festgelegt von der Europäischen Zentralbank, zu berechnen.
  5. Bei einer erheblichen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden und wenn wir eine bei Vertragsabschluß bereits gegebene schlechte Vermögenslage des Kunden nicht erkennen konnten, also insbesondere bei Zahlungseinstellung und vertragswidrigem Verhalten uns gegenüber, sind wir berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten oder ihn fristlos zu kündigen. Soweit wir bereits Leistungen erbracht haben, werden alle unsere Forderungen einschließlich derjenigen, für die wir Wechsel angenommen haben, sofort fällig.
  6. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
§ 7 Liefer- und Leistungszeit, Teillieferungen und -leistungen
  1. Die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Lieferfristen sind freibleibend und dienen lediglich der Information des Kunden über den voraussichtlichen Liefertermin. Verbindliche Lieferfristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
  2. Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. Erfolgt eine im Einzelfall vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht, wird der Lauf der Lieferfrist für die Dauer des Zahlungsverzuges zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit ausgesetzt.
  3. Ergeben sich nach Vertragsabschluß Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund sonstiger für uns unvorhersehbarer und unvermeidbarer Ereignisse - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten - so haben wir diese auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrage zurückzutreten, wenn das Ereignis höherer Gewalt ein endgültiges Leistungshindernis darstellt. Soweit Teilleistungen von uns bereits erbracht, oder uns möglich sind, kann der Rücktritt auf den nicht erfüllbaren Teil beschränkt werden, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
    Wenn die Behinderung länger als sechs Wochen andauert oder aber dem Kunden ein weiteres Warten nicht zumutbar ist, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag entweder ganz oder hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles zurückzutreten. Soweit dies dem Kunden zumutbar ist, hat er Teilleistungen entgegenzunehmen.
    Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung ganz oder teilweise frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
  4. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadenersatzansprüche, insbesondere wegen Nichterfüllung, sowie auch Erstattung des Verzugschadens sind jedoch ausgeschlossen, es sei denn, unser Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ist der Kunde Vollkaufmann, so ist darüber hinaus jede Haftung für nicht voraussehbare Schäden ausgeschlossen.
  5. 5. Wir sind zur Teillieferung und Teilleistung jederzeit berechtigt, es sei denn, deren Entgegennahme ist dem Kunden unzumutbar.
§ 8 Gefahrenübergang und Entgegennahme
  1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung von der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
  2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Kunden über; wir sind jedoch verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt.
  3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der ihm zustehenden Gewährleistungsansprüche entgegenzunehmen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
  1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderung, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichneten Forderungen geleistet werden.
  2. Der Kunde darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen sowie bei Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei länger andauerndem Zahlungsersuchen, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Ware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht ein Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
  4. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die Forderung des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt er bereits jetzt an uns ab.
  5. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung der Vorbehaltsware bis zu unserem Widerruf einzuziehen. Das Recht zum Widerruf haben wir nur in den in § 6 Ziffer 5 genannten Fällen. Ist der Widerruf durch uns erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
  6. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, sind wir insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
§ 10 Gewährleistung und sonstige Haftung
  1. Wir leisten Gewähr in Form der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Kommen wir nach schriftlicher Aufforderung des Kunden den vorgenannten Pflichten nicht nach, oder führen, soweit zumutbar, zweifache Nachbesserung und anschließende Ersatzlieferung nicht zum vertraglich vorausgesetzten Ergebnis, ist der Kunde zur Wandlung oder Minderung berechtigt.
  2. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Ändert der Kunde die Geräte, Elemente der Geräte oder Zusatzeinrichtungen ohne unsere schriftliche Zustimmung selbst, entfällt die Gewährleistung.
  3. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, sowie jegliche Schadenersatzansprüche wie z. B. aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, wenn uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  4. Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung bei Fehlern zugesicherter Eigenschaften und bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer Ware.
  5. Ist der Kunde Vollkaufmann, so ist darüber hinaus jede Haftung für nicht voraussehbare Schäden ausgeschlossen.
§ 11 Datensicherungsklausel
  1. Der Kunde ist verpflichtet vor dem erstmaligen Einsatz der bei uns erwobenen Produkte eine komplette Sicherung seines aktuellen Datenbestandes auf ein geeignetes Speichermedium durchzuführen. Für Schäden, insbesondere Mehrkosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung resultieren, übernehmen wir keine Haftung.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
  1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Haager - Kaufrechtsabkommens.
  2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist, ist Gummersbach Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.



Stand: 01.01.2008



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