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E-Check nach DGUV

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel.

Unsere qualifizierten Mitarbeiter arbeiten nach der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV/GUV-V A3) und den zugehörigen Durchführungsanweisungen der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).

Zu prüfende Arbeitsmittel

- ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln

- transportablen elektrischen Arbeitsmitteln


Die oben genannten Gruppen werden innerhalb dieser Information unter dem Begriff elektrisches Arbeitsmittel zusammengefasst.

Leistungen/Produkte

Gesetzliche Vorgaben

Die Organisation der Prüfungen im betrieblichen Ablauf ist grundsätzlich Aufgabe des Arbeitgebers / Unternehmers. Er kann diese Aufgabe an eine andere Person deligieren.

Für wiederkehrende Prüfungen von elektrischen Arbeitsmitteln sind insbesondere:
• Art,
• Umfang,
• Fristen
zu ermitteln.